Dienstleistungskonzession

  • SN Akt einer staatlichen Gebietskörperschaft, durch den die Behörde einem Dritten - ob mittels Vertrag oder einseitiger Übertragung nach Zustimmung des Dritten - teilweise oder zur Gänze Dienstleistungen überträgt, die normalerweise in die Zuständigkeit der Behörde fallen und für die der Dritte nun das unternehmerische Risiko übernimmt.
  • 20 HANDEL
  • MT 2006 Handelspolitik
  • BT1 öffentlicher Auftrag
  • RT öffentliche Dienststelle (0436)

Info



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