Untätigkeitsklage

  • Klage gegen die Untätigkeit eines Organs, einer Einrichtung oder einer sonstigen Stelle der Union. Ist diese Untätigkeit nach europäischem Recht rechtswidrig, stellt der Gerichtshof Untätigkeit fest und das betreffende Organ, die Einrichtung oder die sonstige Stelle müssen geeignete Maßnahmen ergreifen.
  • SN Klage gegen den Rat oder die Kommission, falls diese Organe es unterlassen haben, sich zu einem Sachverhalt, der in ihre Kompetenz fällt, zu äußern.
  • UF Untätigkeitsklage der Gemeinschaft
  • 12 RECHT
  • MT 1221 Gerichtswesen
  • BT1 Klage in EU-Streitsachen
  • BT2 Klage vor Gericht
  • RT kriminelle Fahrlässigkeit (1216)

Info



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